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Sport in Gruppen trotz Notbremse in Rostock möglich

30.04.21

Seit dem 28.04. gelten in der Hansestadt die Corona-Maßnahmen der "Bundes-Notbremse" in Kombination mit den Landesregelungen. Hierzu hat der Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Widersprüche gab es in der Einzelbetrachtung des IfSG (Infektionsschutzgesetz), der LVO (Landesverordnung) und der AV HRO (Allgemeinverfügung Hansestadt Rostock) zu den Möglichkeiten der Sportausübung im Kinder- und Jugendsport bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100.

Dazu erfolgte am gestrigen Tag ein Abstimmungsprozess mit dem Rechts- und Vergabeamt der Stadt. Im Ergebnis bleibt für den Sport positiv festzuhalten, dass die Möglichkeiten der Sportausübung aus dem IfSG (§ 28b Punkt 6) gelten und laut AV auch in Rostock Anwendung finden.

Demzufolge ist der kontaktfreie Kinder- und Jugendsport im Freien in Gruppen mit bis zu fünf Kinder, die nicht älter sind als 14 Jahre sind, möglich. Die dazugehörige erwachsene Betreuungsperson benötigt jedoch einen negativen Corona-Test.

Ansonsten ist Sport (Individualsport) nur im Freien und allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt.

Gesetzestext - Klick hier zum Nachlesen

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