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Fitnessstudios und gewerbliche Indoor-Sportangebote können unter Auflagen ab 25. Mai wieder öffnen

20.05.20
Die Landesregierung hat entschieden, das zum 25. Mai auch Fitnessstudios und weitere gewerbliche Indoor-Sportangebote wie Tanz- und Yogastudios ihren Betrieb wiederaufnehmen können. Voraussetzung ist ein einrichtungsbezogenes Hygiene- und Sicherheits-Konzept, das auf Anforderung der zuständigen Behörde vorzulegen ist. Die Zweite Verordnung der Landesregierung MV zum Übergang nach den Corona-Schutz-Maßnahmen (Zweite-Corona-Übergangs-LVO MV) regelt dies in den Paragraphen 11 und 12 - Klick hier!

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