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Sporthallen öffnen wieder ab 25. Mai unter Auflagen

20.05.20

Ab dem 25. Mai ist Training für Freizeitsportlerinnen und -sportler in Sporthallen und Gymnastikräumen wieder möglich. Auch Fitness- und Yogastudios, Tanzschulen und Freibäder dürfen zu diesem Termin öffnen.

Eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung des Landes hat das Kabinett auf seiner gestrigen Sitzung beschlossen und die Zweite-Corona-Übergangs-LVO MV am 19.05.2020 erlassen.

Für die konkrete Umsetzung der Wiederaufnahme von Sport in Hallen und Räumen sind klare Regelungen für die Vereine durch den Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern in Abstimmung mit der Landesregierung erarbeitet worden.

Die „Regelungen zur Wiederaufnahme von Indoorsport des LSB“ sind auf der Homepage des LSB und des Ministeriums veröffentlicht. Wir stellen diese Vorgaben im Anhang dieser Mitteilung ebenfalls zur Verfügung (Klick hier!).

Diese Vorgaben sind durch die Vereine zwingend umzusetzen und einzuhalten!

Das Amt für Schule und Sport versendet an die Vereine und Nutzer ein separates Informationsschreiben zur „Wiederaufnahme des Indoorsports in kommunalen Sporthallen“ und bittet um rechtzeitige Bestätigung per Mail vor der ersten Nutzung (hallennutzung-ass@rostock.de).

Alle Trainer/Übungsleiter sind davon in Kenntnis zu setzen und haben die Kenntnis und Akzeptanz schriftlich gegenüber dem Verein zu bestätigen.

Bis die gestern beschlossenen Lockerungen in jeder Sporthalle Anwendung finden (z.B. Absperrungen, Hygienemittel, Aushänge, usw.), Hallenpersonal entsprechend informiert und geschult, zusätzliche Hygienemaßnahmen umgesetzt wurden, kann es noch ein paar Tage dauern.

Alle Sportvereine sollten bis dahin nach wie vor Verständnis zeigen, Ruhe bewahren und sich an die Vorgaben halten!

 

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