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neue Corona-LVO bringt weitere Lockerungen für den Sport

22.03.22

Die neue Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 18. März 2022 wurde zwischenzeitlich veröffentlicht. Sie gilt ab 20. März 2022 bis einschließlich 2. April 2022. Die neue Verordnung und greift die Beschlüsse des letzten Bund-Länder-Treffens auf. Mit der Zustimmung von Bundesrat und Bundestag zum geänderten Infektionsschutzgesetz werden nunmehr auch in MV die bisherigen Corona-Maßnahmen durch einen Basisschutz mit deutlich weniger Vorschriften abgelöst.

Was bedeutet das für den Sport?

Bei der Sportausübung im Innenbereich greift das 3G-Erfordernis (nicht bei der Sportausübung im Außenbereich).

Bei Veranstaltungen gilt Folgendes: 3G-Erfordernis sowohl im Innen- als auch im Außenbereich; Maskenpflicht im Innenbereich (nicht im Außenbereich). 

Personenbegrenzungen gibt es generell nicht mehr.

Eine Übersicht über das 3G-Erfordernis sowie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske – auch für andere Lebensbereiche – enthält § 8 Absatz 3 Corona-LVO M-V.

Der Landtag wird voraussichtlich am Donnerstag (24.03.2022) entscheiden, wie es nach der Übergangsregelung ab 2.April in MV weitergeht. Über die weitere Entwicklung werden wir wie gewohnt informieren.


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