Wettkämpfe in Stufe Rot auch im Amateursport wieder möglich
08.02.22
Am 5.02.202 ist die Änderung der Corona-LVO M-V vom 04.02.2022 veröffentlicht worden. Feststeht nunmehr, dass auch der Amateursport seinen Wettkampf- und Ligaspielbetrieb durchführen kann, auch wenn die Corona-Ampel auf „Rot“ steht.
Hier die wichtigsten Änderungen für den vereinsbasierten Sport im Einzelnen:
- In der Stufe 4 der Corona-Ampel (Rot) ist der Spiel- und Wettkampfbetrieb mit bis zu 100 Personen im Innenbereich und 200 Personen im Außenbereich möglich. (§ 1g Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Corona-LVO M-V)
- Dies gilt sowohl für den Kinder- und Jugendsport als auch für den Erwachsenensport.
- Die Personenzahlen umfassen jeweils alle für die Wettkampfdurchführung tätigen Personen (Schieds- und Wettkampfgericht, medizinisches Personal, Betreuung).
- Auch in Schwimmhallen ist der Spiel- und Wettkampfbetrieb mit bis zu 100 Personen im Innenbereich und 200 Personen im Außenbereich möglich, jeweils einschließlich aller für die Wettkampfdurchführung tätigen Personen.
(§ 1 g Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 Corona-LVO M-V) - Zuschauer bleiben in der Stufe 4 (Rot) zunächst weiterhin untersagt.
- Im Trainingsbetrieb bleibt es in der Stufe „Rot“ bei den bisherigen Obergrenzen (15 Personen im Innenbereich, 25 Personen im Außenbereich).
- Für Sporttreibende gilt jeweils die 2-G-Plus-Regelung (in der Stufe „Rot“ auch im Außenbereich). Bei Personen, die für die Wettkampfdurchführung tätig sind, greift die 3-G-Regel.
Über die weitere Entwicklung werden wir Sie wie gewohnt auf dem Laufenden halten. zurück zu den aktuellen Informationen