Testerfordernisse
28.05.21
Das heute veröffentlichte Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 33/2021 regelt nunmehr die am Wochenende auf dem Sportgipfel M-V beschlossenen Lockerungen für den Sport.
Die Testerfordernisse gelten für alle Erwachsene über 18 Jahre, die keine Schüler*innen sind und dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Des weiteren gilt die Testbefreiung für COVID-19 Genesene sowie Personen mit einem vollständigen (!) Impfschutz.
Die Testerfordernisse können auch durch Selbsttests erbracht werden und müssen mittels Bescheinigung (klick hier: Anlage T - Umgang mit Schnell- und Selbsttests) dokumentiert werden.
Sofern Testungen vor Ort beim Training durchgeführt werden, sind die Übungsleiter*innen als Testaufsichtsperson berechtigt das Testergebnis entsprechend zu bescheinigen. Damit besteht die Möglichkeit der Verwendung über die Trainingsteilnahme hinaus für anderweitige Angebote mit Testverpflichtung.