Weitreichende Öffnungen für den Freizeit- und Breitensport
26.05.21
In den letzten Wochen und Tagen hatte sich die Sportfamilie des Landes für eine Öffnung des Vereinssports stark gemacht. Die Online-Petition des Landessportbundes M-V hat zuletzt nochmal deutlich unter Beweis gestellt, wie wichtig die rasche Öffnung des Amateur- und Breitensports ist.
DANKE an alle Unterstützer für diesen gemeinsamen Weg!
Auf dem Sportgipfel wurden am Sonnabend konkrete Öffnungsperspektiven für den Vereins- und Fitnesssport in Mecklenburg-Vorpommern vereinbart. Wesentliche Lockerungen für den Freizeit- und Breitensport treten am 1. Juni in Kraft. Folgende Öffnungen gelten dann, sofern die Inzidenz stabil unter 50 liegt:
Sport im Freien und auf öffentlichen oder privaten Sportaußenanlagen: vereinsbasierter Trainingsbetrieb, alle Sportarten, alle Altersgruppen, Gruppen bis 25 Personen – ohne Test möglich
Sport im Innenbereich in öffentlichen oder privaten Sportanlagen: vereinsbasierter Trainingsbetrieb, alle Sportarten, alle Altersgruppen, Gruppen bis 15 Personen – Erwachsene mit Test (nicht älter als 24h)
Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen (z.B. Yoga-Studios, Tanzschulen): mit Hygienekonzept, Test und Termin, es gilt eine Personenbegrenzung: 1 Pers./10 qm, Abstand 2 m beim Training
die Öffnung der Freibäder und weiterer Schwimmstätten im Freien kann zum 1. Juni für Schulsport, Schwimmkurse, Vereinssport erfolgen, (Erwachsene mit Test) auch der normale Badebetrieb ist wieder möglich
in Hallenbädern sind Schulsport, Schwimmkurse, und Vereinssport wieder gestattet (Erwachsene mit Test)
Die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Dokumentationspflicht über die Teilnahme (analog per Liste oder digital über LUCA-App) gelten nach wie vor unverändert.