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2-G-Plus-Regelung und weitere Corona-Schutzmaßnahmen im Sport

25.11.21

Am 24.11.2021 ist die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO M-V) vom 23.11.2021 in Kraft getreten. Wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Landesverordnung:

  • Das 2-G-Erfordernis (nur Genesene und vollständig Geimpfte dürfen ein Angebot in Anspruch nehmen) gilt unter Umständen bereits in der Stufe 3 („Gelb“) und findet nicht mehr ausschließlich im Innenbereich Anwendung, sondern teilweise auch im Außenbereich (vgl. § 1e Corona-LVO M-V).
  • Die neue 2-G-Plus-Regelung besagt, dass die allein zugelassenen Genesenen oder vollständig Geimpften zudem einen negativen Corona-Test vorlegen müssen (vgl. § 1f Corona-LVO M-V).

Welche Auswirkungen haben die aktuellen Regelungen auf den vereinsbasierten Sport (§ 2 Abs. 21 Corona-LVO M-V)?

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