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Weitere Lockerungen im Sport seit 25. Juni 2021

28.06.21

Die Corona-Landesverordnung M-V wurde mit Wirkung vom 25. Juni 2021 geändert. Wesentliche Neuerung: Bei niedrigen Inzidenzwerten entfallen die in der Verordnung und den Anlagen geregelten Testerfordernisse sowie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Freien bis auf wenige Ausnahmen.

Ob die genannten Auflagen ausgesetzt werden oder doch greifen, richtet sich nach der „risikogewichteten Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales“ (vgl. § 1a Absatz 1 Corona-LVO M-V). Auf der Internetseite des LAGuS findet man für jeden Tag eine „Risikogewichtete Stufenkarte“ mit der aktuellen Stufe für die jeweilige Region (Landkreis oder kreisfreie Stadt):

Den ganzen Artikel des Landessportbundes M-V sowie weitere wichtige Übersichten finden Sie hier: SPORTPORTAL M-V

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