Aufbauhilfegesetz - GesRuaCOVBekG
12.01.22
Hallo Sportfreunde,
zur Info für eure Versammlungen in 2022:
In Artikel 15 des sogenannten Aufbauhilfegesetzes findet sich die Verlängerung der Regelungen des früheren „Coronafolgen-Abmilderungs-Gesetzes“ (heißt jetzt: Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ). Die Gültigkeit ist nunmehr befristet bis zum 31.08.2022.
In § 5 finden sich die Ausnahmeregelungen für die Durchführung von Mitgliederversammlungen sowie Regelungen zur Verlängerung der Amtszeit von Mandatsträgern, sofern pandemiebedingt eine vorgeschriebene (Neu-)Wahl nicht stattfinden kann.
Der nachfolgende Link ermöglicht das detailliert Nachlesen der einzelnen Bestimmungen: www.gesetze-im-internet.de/gesruacovbekg/BJNR057000020.html