Stadtsportbund Rostock e.V. - Dachverband der Rostocker Sportvereine
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Aufbauhilfegesetz - GesRuaCOVBekG 

12.01.22

Hallo Sportfreunde,

zur Info für eure Versammlungen in 2022:

In Artikel 15 des sogenannten Aufbauhilfegesetzes findet sich die Verlängerung der Regelungen des früheren „Coronafolgen-Abmilderungs-Gesetzes“ (heißt jetzt: Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ). Die Gültigkeit ist nunmehr befristet bis zum 31.08.2022.

In § 5 finden sich die Ausnahmeregelungen für die Durchführung von Mitgliederversammlungen sowie Regelungen zur Verlängerung der Amtszeit von Mandatsträgern, sofern pandemiebedingt eine vorgeschriebene (Neu-)Wahl nicht stattfinden kann.

Der nachfolgende Link ermöglicht das detailliert Nachlesen der einzelnen Bestimmungen: www.gesetze-im-internet.de/gesruacovbekg/BJNR057000020.html


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