Stadtsportbund Rostock e.V. - Dachverband der Rostocker Sportvereine
Sie befinden sich hier:

Inzidenz über 100 - "Bundes-Notbremse" greift in Rostock

28.04.21

Weil in Rostock der Inzidenzwert seit drei Tagen in Folge über 100 liegt, gelten in der Hansestadt ab Donnerstag (29.04.2021) die Corona-Maßnahmen der "Bundes-Notbremse" in Kombination mit den Landesregelungen hier nachlesen - Paragraph 12 (1). Diese Verschärfungen haben auch Auswirkungen auf die Möglichkeiten zur Sportausübung.

Ab Donnerstag gilt,

Es ist nur die kontaktlose Ausübung von Individualsport im Freien, der allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes auf öffentlichen oder privaten Sportaußenanlagen (sofern geöffnet) betrieben wird, zulässig. Individualsport bedeutet keine vereinsbasierten Sportangebote!

Das bedeutet, dass das Gruppentraining im Freien ab morgen auf allen Sportanlagen wieder eingestellt werden muss. Darüber hinaus sind die Sportfreianlagen ab 22.00 Uhr für die Sportausübung, entsprechend dieser Regelung gesperrt. In der Zeit von 22.00 bis 24.00 Uhr ist lediglich die Individualsportausübung allein außerhalb von Sportfreianlagen möglich. Dies ergibt sich aus den Regelungen für die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.

Für den in § 2 Absatz 22 der Corona-LVO M-V genannten Personenkreis (u.a. Bundes- und Landeskader, Berufssportler) gelten die bisherigen Möglichkeiten, Sport unter Einhaltung der Auflagen der Anlage 22 zur Landesverordnung zu treiben, unverändert fort. Auch der Rehabilitationssport gemäß § 64 SGB IX bleibt auf Grundlage des § 2 Absatz 4 i.V.m. Anlage 4 der Corona-LVO M-V möglich und durchführbar.

zurück zum Archiv 2021