Stadtsportbund Rostock e.V. - Dachverband der Rostocker Sportvereine
Sie befinden sich hier:

Corona-Sportvereinshilfe verlängert

05.01.21

Sportverbände und -vereine des LSB M-V sind möglicherweise aufgrund der geltenden Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus auch über den 30. Juni 2020 hinaus von hohen Einnahmeverlusten betroffen, bedingt durch die Absage von Sportveranstaltungen, fehlende Kurs- und Teilnahmegebühren z. B. für Qualifizierungsmaßnahmen oder im Bereich des Gesundheits- und Rehasports, Wegfall oder Verminderung von Spenden und Sponsoringleistungen u.a.m.

Betreffende Vereine, Stadt- und Kreissportbünde und Fachverbände können unter Verwendung des Vordruckes einen Antrag auf Gewährung einer Billigkeitsleistung an den Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern e. V. richten.

Eine Antragstellung ist bis zum 31. August 2021 möglich.

Formulare stehen auf der Internetseite des Landessportbundes Mecklenburg - Vorpommern e.V. unter www.lsbmv.de im Bereich „Sportförderung“ zum Download zur Verfügung.

Wichtig:

Vereine, Stadt- und Kreissportbünde und Fachverbände, denen für den Zeitraum vom 17. März 2020 bis 30. Juni 2020 bereits Billigkeitsleistungen gewährt wurden, können bei Nachweis einer nochmaligen wirtschaftlichen Notlage erneut Billigkeitsleistungen für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 in Anspruch nehmen. Dafür ist ein weiterer Antrag zu stellen.

zurück zum Archiv 2021