Stadtsportbund Rostock e.V. - Dachverband der Rostocker Sportvereine
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Neujahrsgrüße und Änderungen für das Ehrenamt 

05.01.21

Liebe Vereinsvertreter*innen, liebe Sportfreunde*innen

das neue Jahr ist nun schon wieder ein paar Tage alt, wir hoffen, Sie/Ihr alle haben die Feiertage genießen können und starten mit Tatendrang in das neue Jahr.

Verbunden mit herzlichen Neujahrsgrüßen möchten wir die Gelegenheit nutzen, um auf ein paar Verbesserungen für das Ehrenamt. Konkret greifen ab dem 1. Januar 2021 für das Ehrenamt die folgenden Verbesserungen:

  1. Der Steuerfreibetrag für Einnahmen aus der Tätigkeit als Übungsleiter wird von 2.400 Euro auf 3.000 Euro angehoben.
  2. Der Freibetrag für die Ehrenamtspauschale wird von 720 Euro auf 840 Euro angehoben.
  3. Die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden wird von 200 auf 300 Euro angehoben. Bis zu diesem Betrag ist keine Spendenbescheinigung erforderlich. Es genügen ein Kontoauszug und ein Beleg des Zuwendungs-empfängers über die Berechtigung, Spenden entgegennehmen zu dürfen.
  4. Gemeinnützige Vereine müssen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe erst dann Körperschaft- oder Gewerbesteuer zahlen, wenn ihre Bruttoeinnahmen 45.000 Euro übersteigen – bisher liegt die Freigrenze bei 35.000 Euro.

Lange diskutiert, können nunmehr ehrenamtliche Vorstände, Übungsleiter, Helfer tatsächlich von einer besseren steuerlichen Unterstützung profitieren.

Bleiben Sie / bleibt Ihr gesund!

Beste Grüße aus der Geschäftsstelle

Melissa, Lennart und Andreas

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