Neue Regelungen für den Sportbetrieb
16.12.20
Ab sofort bleiben die Sportstätten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock entsprechend der neuen Verordnung der Landesregierung Corona-LVO M-V vom 15.12.2020 bis auf weiteres geschlossen.
Die neue Corona-Verordnung des Landes, die zum 16. Dezember in Kraft tritt, sieht entsprechende Änderungen der bisherigen gesonderten Regelungen für den Kinder- und Jugendsport vor. Der Sportbetrieb (Training, Spiel und Wettkampf) ist damit in allen Sportarten und Altersklassen im Freizeit- und Amateurbereich sowohl im Outdoor- als auch im Indoor-Bereich bis zum 10. Januar 2021 ausgesetzt.
Erlaubt bleibt weiterhin der Individualsport sowie die sportliche Betätigung mit Personen des eigenen sowie eines weiteren Hausstandes. Hier greift der § 8 Absatz 8 der neuen Corona-LVO M-V:
„Private Zusammenkünfte sind für einen Teilnehmerkreis von Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes zulässig, jedoch insgesamt auf maximal 5 Personen beschränkt. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgerechnet."
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