Mindestabstand im sportlichen Training aufgehoben
16.06.20
Liebe Sportfreunde,
Die Landesregierung hat am 12.06.2020 eine neue Verordnung mit Lockerungen der Schutzmaßnahem zur Eindämmung der Corona – Pandemie herausgegeben. Im Vergleich zur Verordnung vom 19. Mai ist die Abstandsreglung (2 m) bei der Ausübung des sportlichen Trainings im Freien und auf Indoor – Sportanlagen im Freizeit- und Breitensport kein Bestandteil der aktuellen Verordnung mehr. Somit ist diese Regel aufgehoben. Es gelten weiterhin die Hygiene- und Schutzmaßnahmen (z.B. Anwesenheitsliste, möglichst feste Trainingsgruppen, direkten Körperkontakt vermeiden, regelmäßig lüften, etc.).
Hinsichtlich der Nutzung von Duschen sind die auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern veröffentlichten Hinweise für Schwimm- und Badebecken inklusive Freibäder des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern einzuhalten. Die Hinweise findet ihr HIER.
Weitere Lockerungen (u.a. Sportboothäfen, Wettkampfbetrieb) findet ihr beim Landessportbund M-V (hier klicken) kompakt zusammengefasst. Der LSB M – V ist gerade in der Überarbeitung seiner Empfehlungen für die Ausübung des Freizeit-, Breiten- und Leistungssportes und wird diese nach Rücksprache mit dem zuständigen Behörden veröffentlichen.
zurück zum Archiv 2020