Durchführung von Ferienfreizeiten
03.06.20
Die Durchführung von Ferienfreizeiten ist unter Einhaltung der geltenden Vorschriften möglich. Die zu beachtenden Dinge für M - V sind in der 2. Änderung der „Corona-Jugendhilfeverordnung – Corona-JugVO M-V“ (mit den entsprechenden Anlagen) formuliert. Die Durchführung in anderen Bundesländern und im Ausland ist ebenfalls gestattet. Hier gelten die regionalen Schutzstandards.
2. Änderung der „Corona-Jugendhilfeverordnung – Corona-JugVO M-V“