Stadtsportbund Rostock e.V. - Dachverband der Rostocker Sportvereine
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Lockerungen bei Veranstaltungen und Versammlungen

11.05.20

Veranstaltungen und Versammlungen – also auch Mitgliederversammlungen – sind ab dem 18. Mai 2020 mit max. 75 Teilnehmenden im Innenbereich sowie max. 150 Teilnehmenden im Außenbereich möglich. Dabei hat der Verantwortliche gemäß § 8 Absatz 5a der Corona-Übergangs-LVO MV sicherzustellen, dass

  • die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen den Personen durchgängig gesichert ist,
  • für jeden Teilnehmenden ein Sitzplatz vorahnden ist,
  • die gestiegenen hygienischen Anforderungen beachtet werden und
  • allen teilnehmenden Personen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) dringend empfohlen wird.

Weiterhin hat der Veranstalter vor der Durchführung der Veranstaltung das Einvernehmen mit der zuständigen Gesundheitsbehörde herzustellen und die Teilnehmenden in einer Anwesenheitsliste zu erfassen.

Ausnahmegenehmigungen bei höheren Teilnehmerzahlen sind möglich, wenn es sich um gesetzlich oder satzungsmäßig zwingend notwendige Veranstaltungen oder Versammlungen von Vereinen, Verbänden oder Parteien handelt.

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