Allgemeinverfügung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
12.03.20
Mit sofortiger Wirkung gilt die seit gestern veröffentlichte
Allgemeinverfügung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
über das Verbot von Großveranstaltungen ab 1000 Teilnehmern und die Meldepflicht von Veranstaltungen und Ansammlungen von Menschen ab 200 Personen beim Gesundheitsamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock anlässlich der Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 (Corona virus disease 2019) .
Dies betrifft sämtliche Schul-und Sportveranstaltungen vorerst bis zum 10.04.2020.
Den vollständigen Inhalt der Allgemeinverfügung stellen wir im Anhang zur Verfügung.
Bitte informieren Sie das Amt für Schule und Sport, ob die geplanten Veranstaltungen ab 200 Personen nach Anzeige beim Gesundheitsamt stattfinden oder nicht. Damit im Falle einer Absage keine Kosten für die vertraglich gebundenen kommunalen Sportstätten entstehen, ist es wichtig und unerlässlich, dass das Amt (Bereich Sportstättenvergabe) zeitnah eine Information erhält.