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Gemeinsamer Offener Brief

29.01.10
An alle Rostocker Sportvereine sowie kommunalen und freigetragenen Schulen in der Hansestadt Rostock






Gemeinsamer Offener Brief


des Präsidenten des Stadtsportbundes Rostock
– Herrn Herbert Pankau

und

der Leiterin des Amtes für Schule und Sport der Hansestadt Rostock – Frau Brigitte Grüner


In den Sportstätten der Hansestadt Rostock führen tausende große und kleine, jüngere und ältere Rostocker Bürger täglich ihren Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb durch. Dabei kommt es besonders in den Wintermonaten, in denen die Sportlerinnen und Sportler auch der Freiluftsportarten zusätzlich in die Sporthallen drängen, nicht selten zu Defiziten bei der Verfügbarkeit von Sporthallenkapazitäten. Gegenwärtig verspüren viele Vereinssportlerinnen und –sportler zusätzliche Engpässe, da einige Sporthallen langfristig erwünscht planmäßig und andere leider wegen Zerstörung, etwa durch Brandstiftung, saniert bzw. rekonstruiert werden. Dieser Zustand wird auch in den nächsten Wochen noch anhalten!

Dennoch gibt es Möglichkeiten, durch gemeinsames Handeln die Sportstätten noch effektiver und bedarfsgerechter auszulasten. Hier sind faire Verhaltensweisen untereinander und noch mehr gegenseitige Rücksichtnahme gefragt:

1. Alle Sportvereine sollten ihre angemeldeten Hallenbelegungen permanent auf jeweils aktuell noch bestehende Notwendigkeit prüfen und ggf. im Einzelfall nicht oder vorübergehend nicht genutzte Zeiten zurückgeben. Damit könnten zusätzliche Bedarfe noch besser berücksichtigt werden.

2. An die Schulleitungen geht die Bitte, die reservierten Zeiten insbesondere in den frühen Nachmittagsstunden laufend mit dem tatsächlichen Bedarf zu vergleichen. Jede zusätzliche Hallenbelegungsstunde würde dem Vereinssport helfen!

3. Die Sportvereine sollten die im „Vertrag zur Nutzung von Sportstätten“ schriftlich formulierten Inhalte zwingend einhalten.
Dies bedeutet u.a.:
- Die Mindestanzahl bei der Nutzung einer Sportstätte von zehn Personen ist nicht zu unterschreiten.
- Anerkennung der Sportstätten-, Hallen- und Badeordnung der Hansestadt Rostock ist Vertragsgrundlage.
- Die Nutzung einer Sporthalle ist in das Hallenbuch einzutragen und durch Unterschrift zu dokumentieren.
- Ein verantwortungsvoller Umgang bei vereinbartem Schlüsselrecht wird vorausgesetzt.
- Die Weiter- bzw. Untervermietung von kommunalen Sportstätten ist Vereinen nur mit schriftlicher Zustimmung der Hansestadt Rostock, vertreten durch das Amt für Schule und Sport, gestattet.

4. Die kommunale Sportstättenordnung sieht vor, dass die Stadt zur fristlosen Kündigung berechtigt ist, wenn u.a.
- der Benutzer die Sportstätte vertragswidrig nutzt, insbesondere die Bedingungen der Sportstättenordnung nicht einhält,
- die Sportstätte während der vereinbarten Benutzungszeit wiederholt nicht benutzt wird,
- der Benutzer die Sportstätte unbefugt Dritten überlässt.

Der Stadtsportbund Rostock und die Hansestadt Rostock, vertreten durch das Amt für Schule und Sport, wünschen sehr, dass möglichst alle Sportvereine bedarfsgerecht Sportstätten nutzen können. Der gegenwärtige Sportstättenbestand und die weitere schrittweise Sanierung und Rekonstruktion aller Sportstätten wird dazu die entsprechende Grundlage bieten.

Es gehört allerdings auch zu einem fairen Sportbetrieb, dass die Sportvereine,Schulen und individuelle Nutzer mit ihren Nutzungszeiten im Interesse aller verantwortungsbewusst und weitblickend umgehen, damit immer wieder möglichst vielen Sportinteressierten geholfen werden kann.




Brigitte Grüner
Leiterin des Amtes für Schule und Sport


Herbert Pankau
Präsident des Stadtsportbundes Rostock e.V.

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Letzte Aktualisierung der Informationen : 02.09.2010