Ehrungsordnung des Stadtsportbundes Rostock e.V.
Der Stadtsportbund Rostock würdigt Verdienste um den Rostocker Sport mit eigenen Ehrungen. Die Ehrungen des Stadtsportbundes werden sowohl als Dank und Anerkennung für erworbene Verdienste und ehrenamtliche Mitarbeit als auch mit der Absicht zur Motivation für künftiges Engagement vorgenommen.
1. Der Stadtsportbund ehrt mit der Verleihung
- der Ehrennadel des SSB in Bronze
- der Ehrennadel des SSB in Silber
- der Ehrennadel des SSB in Gold
- die Berufung zum "Ehrenpräsident" bzw. "Ehrenmitglied" des Stadtsportbundes.
Jede Auszeichnung ist mit der entsprechenden Urkunde verbunden. Mit den Ehrungen erfolgen keine finanziellen Zuwendungen.
2. Die Ehrungen werden an Einzelpersonen für langjährige verdienstvolle Tätigkeit im Verein bzw. in Anerkennung hervorragender Leistungen für den Rostocker Sport verliehen.
3. Antragsberechtigt für Ehrungen des Stadtsportbundes sind
- die Vorstände der Mitgliedsvereine des SSB
- das Präsidium des Stadtsportbundes
- der Vorstand der Rostocker Sportjugend
4. Über die beantragten Ehrungen entscheidet das Präsidium des Stadtsportbundes. Es trifft auch Regelungen zur Überreichung der Auszeichnungen.
5. Die Ehrungsordnung und die Ausführungsbestimmungen wurden auf der Sitzung des Stadtsporttages am 17.04.1999 bestätigt.
Ausführungsbestimmungen zur Ehrungsordnung des Stadtsportbundes
1. Die Ehrungen sollten in der Regel in der Reihenfolge sowie im angemessenen Abstand jeweils vor Ehrungen des Landessportbundes erfolgen.
2. In außergewöhnlichen und besonders zu begründeten Fällen kann das Präsidium des SSB mit Mehrheitsbeschluß von der festgelegten Reihenfolge und vom zeitlichen Abstand der Ehrungen abweichen.
3. Die Ehrungen des SSB können nur an Mitglieder und Vereine des Stadtsportbundes verliehen werden. Über Ausnahmen entscheidet das Präsidium. Hier geht es besonders um Persönlichkeiten, die aufgrund ihrer gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Position zu einer besonderen Förderung des Rostocker Sports beitragen.
4. Ehrungsanträge sind spätestens 2 Monate vor dem beabsichtigten Ehrungstermin in der Geschäftsstelle des Stadtsportbundes einzureichen.
5. Die Antragsteller geben den Auszeichnungstermin für eine würdevolle Überreichung der Ehrung an, der dann von einem Präsidiumsmitglied wahrgenommen wird.
6. Kriterien für die Verleihung von Ehrennadeln:
Ehrennadel des Stadtsportbundes in Gold
- Über 20jährige erfolgreiche ehrenamtliche Tätigkeit im Sportverein bzw. für den Rostocker Sport.
- Beispielhafter Einsatz bei der Entwicklung eines vielseitigen Vereinslebens:
- Sicherung zielstrebiger Nachwuchsarbeit bzw. sportlicher Jugendarbeit
- Breitensportangebote
- Wettkämpfe und Leistungsvergleiche
- Unterstützung der kontinuierlichen Arbeit des Vereinsvorstandes - Hohes Engagement bei der territorialen Ausstrahlung des Vereins:
- Hohe Öffentlichkeitswirksamkeit des Vereinslebens
- Zusammenarbeit mit anderen Trägern, der örtlichen Kommune und weiteren Partnern
Ehrennadel des Stadtsportbundes in Silber
- Mindestens 15jährige erfolgreiche ehrenamtliche Tätigkeit im Sportverein bzw. für den Rostocker Sport (weitere Kriterien wie bei Ehrennadel in Gold).
Ehrennadel des Stadtsportbundes in Bronze
- Mindestens 10jährige erfolgreiche ehrenamtliche Tätigkeit im Sportverein bzw. für den Rostocker Sport (weitere Kriterien wie bei Ehrennadel in Gold).
7. Die Vorschläge auf Auszeichnungen sind auf nachfolgendem Formblatt einzureichen.
Download Antragsformular
Mitgliedsvereine des SSB reichen den Antrag bitte schriftlich oder per Fax bei uns ein:
Stadtsportbund Rostock e.V.
Warnowallee 5
18107 Rostock
Fax: 0381 - 2019849